Leistung 07
Barrierefreiheit: seit Juni 2025 Pflicht.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 für Onlineshops, Buchungs- und Bestellstrecken, Online-Banking und andere Angebote, über die Verbraucher online Verträge abschließen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 100.000 €.
„Betrifft uns das überhaupt?“
Betrifft mich das? Erste Einschätzung in zwei Fragen
- Verkaufen Sie online an Verbraucher? Zum Beispiel über einen Shop, Terminbuchungen oder Abos.
- Sind Sie größer als ein Kleinstunternehmen? Kleinstunternehmen haben weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Sie sind bei Dienstleistungen ausgenommen.
Zweimal Ja? Dann sollten wir reden. Keine Rechtsberatung: Im Zweifel klären wir es gemeinsam mit Ihrem Anwalt.
Was wir tun
Prüfen, beheben, erklären
Prüfen
Wo stehen Sie?
Wir testen Ihre Website oder App nach der Norm EN 301 549 (heute mit WCAG 2.1 AA) und schon nach WCAG 2.2, mit Werkzeugen und von Hand.
Beheben
Das Wichtigste zuerst.
Kontraste, Tastaturbedienung, Bildtexte, Formulare: Wir bessern nach, nach Dringlichkeit sortiert.
Erklären
Pflichtangaben inklusive.
Wir helfen bei den Informationen zur Barrierefreiheit, die das BFSG für Ihr Angebot verlangt, oft Barrierefreiheitserklärung genannt.
Fragen
Häufige Fragen
Ja. Wir schauen auf Barrierefreiheit und den Stand der Updates und sagen Ihnen, was dringend ist und was warten kann.
Das BFSG ist ein deutsches Gesetz. Wenn Sie aus der Schweiz an Verbraucher in Deutschland verkaufen, kann es Sie trotzdem betreffen. Wer in andere EU-Länder verkauft, muss deren Gesetze nach derselben EU-Richtlinie beachten. Das klären wir im Einzelfall.
Nein. Wir kümmern uns um die technische Umsetzung. Rechtliche Fragen klären Sie am besten mit Ihrem Anwalt, gern auch gemeinsam mit uns.
Kontakt
Unsicher, ob Sie betroffen sind? Wir schauen es uns an.
Sie bekommen so schnell wie möglich eine Antwort von einem echten Menschen. 30 Minuten Erstgespräch, kostenlos und unverbindlich.
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